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Vorsicht bei der Nutzung von fremden Bildern im Internet

Die Zeiten, in denen Inhalte im Internet nur aus Text bestanden, sind schon lange vorbei. Fast kein Internetauftritt kommt heutzutage ohne Bilder aus, und auch auf Social Media Kanälen und Blogs sind Bilder allgegenwärtig. Der Spruch „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ ist zwar nachweislich bereits im Jahre 1921 zum ersten Mal gedruckt worden, hat aber kein bisschen an Relevanz verloren.

Bei diversen sogenannten Stockfoto-Portalen sind Bilder zu allen erdenklichen Themenbereichen  preiswert und teilweise auch kostenlos erhältlich. Es gibt jedoch einiges zu beachten. Haben Sie die Lizenzbedingungen gelesen? Wie muss der Urheber und/oder die Quelle angeführt werden?

„Lizenzfrei“ heißt nicht immer, dass die Bilder unbeschränkt nutzbar sind. Oft ist die Nutzung beschränkt, auch wenn das für den Käufer des Bildes manchmal erst auf den zweiten Blick deutlich wird. Bei einer falschen oder fehlenden Urheberbenennung drohen teure Abmahnungen. Jedoch unterscheiden sich diese Aspekte je nach Bildportal. Es ist deshalb unerlässlich, die oft sehr komplizierten Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen.

Bilder von der Google-Bildersuche sollte man sowieso keinesfalls einfach weiterverwenden. Dort ist nämlich nicht immer ersichtlich, wer der Urheber ist. Die Rechtslage besagt, dass das Risiko einer Rechtsverletzung immer der Verwender der geschützten Werke trägt. Er muss sich vor Verwendung vergewissern, ob und in welchem Umfang er fremdes Bildmaterial einsetzen darf.

Problematisch ist aber, dass sogar auf einigen Stockfoto-Portalen oft Bilder lizenzfrei zur privaten und gewerblichen Nutzung angeboten werden, ohne dass der Anbieter dazu berechtigt ist. Wer dann vom tatsächlichen Urheber eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung erhält, bleibt auf dem Schaden sitzen. Der Anbieter ist dann nämlich meist nicht mehr auffindbar oder im Ausland ansässig. Um schlechte Überraschungen zu vermeiden, ist es somit wichtig, einige Grundsätze bei der Nutzung von fremden Bildern zu beachten.

Neue Software ermöglicht es Rechteinhabern, das Internet automatisch nach unerlaubt genutztem Bildmaterial zu durchstöbern. Rechteinhaber können so problemlos ihre Rechte schützen, auch wenn das Bildmaterial verändert, nachgebildet oder nur Teile davon verwendet wurden.

abc markets News 04/15 abc markets Blog: Nutzung fremder Bilder

 

Auf der sichersten Seite (abgesehen von der Verwendung von eigenen Bildern) ist man, wenn man Bilder mit einer sogenannten Creative Commons 0 Lizenz verwendet. Diese CC0 oder auch Public Domain Lizenz bedeutet, dass der Urheber weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat. Sie dürfen das Werk uneingeschränkt kopieren, verändern und verbreiten, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen. Allerdings besteht auch hier ein sehr geringes Risiko, dass jemand ein geschütztes Bild „gestohlen“ hat und in einem Portal fälschlicherweise eine CC0 Lizenz anführt. Außerdem schließt auch die Creative Commons Lizenz keinen Rechtsschutz mit ein. Falls Streitigkeiten über eine Person oder ein Markenzeichen auf dem entsprechenden Bild entstehen, kann der Verwender für etwaige Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden.

Wenn man Bilder ohne CC0 Lizenz verwendet, sollte man in jedem Fall zumindest den Urheber und die Quelle direkt unter dem Foto anführen. Die genauen Nutzungsbedingungen unterscheiden sich aber wie bereits erwähnt von Portal zu Portal. Im Zweifelsfall empfehlen wir, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Eine Liste aller Rechtsanwälte, bei denen eine Verrechnung mit abc clearing möglich ist, finden Sie HIER.

 

 

 

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